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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen52
    xpPlanDate
    • 2020-04-28
    schluessel
    • §2 Nr.18
    text
    • In den Baugebieten sind die mit „(D)“ bezeichneten Dachflächen zu 80 vom Hundert (v. H.) der Fläche mit einem mindestens 12 cm starken und die mit „(E)“ bezeichneten Dachflächen zu 50 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens 100 cm betragen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die für Terrassen, Wege, technische Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen, Anlagen der Beund Entlüftung, Photovoltaikanlangen oder notwendige Windsog- und Brandschutzstreifen dienen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung