In den Baugebieten sind die mit „(D)“ bezeichneten Dachflächen
zu 80 vom Hundert (v. H.) der Fläche mit einem
mindestens 12 cm starken und die mit „(E)“ bezeichneten
Dachflächen zu 50 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und
dauerhaft zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden,
muss der Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens
12 m² mindestens 100 cm betragen. Von einer Begrünung
kann in den Bereichen abgesehen werden, die für Terrassen,
Wege, technische Dachaufbauten, Dachausstiege,
Dachterrassen, Belichtungsöffnungen, Anlagen der Beund
Entlüftung, Photovoltaikanlangen oder notwendige
Windsog- und Brandschutzstreifen dienen.