Für das Flurstück 1239 der Gemarkung Neu-Rahlstedt gilt:
Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Wohngebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk oder als verputztes Mauerwerk in hellen Farbtönen auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn rotes Ziegelmauerwerk oder heller Putz vorherrschend bleibt.