Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Bestimmung:
Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Deutschen Bundespost, der Hamburgischen Electricitats-Werke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Bauliche Vorhaben und solche Nutzungen sind unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können. Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.