Dächer von Hauptgebäuden sind mit einem mindestens
8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen
für technische Aufbauten, wohnungsbezogene Terrassen
und Wege können zugelassen werden. Die Begrünung ist
dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz
zu pflanzen.