Im Kerngebiet sind im Bereich Zeughausmarkt/Neuer Steinweg zwischen Holstenwall und der Straßenverbindung Hütten/Neuer Steinweg in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten zulässig.