Dächer der Wohngebäude sind nur als Sattel- oder Walmdächer
mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad
zulässig. Die Dächer sind nur in dunkelgrauer Farbe oder
als Reetdach zulässig. Für die Dachdeckung von Wohngebäuden
sind nur unglasierte Dachpfannen oder Reetdächer
zulässig.