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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld69
    xpPlanDate
    • 2016-12-08
    schluessel
    • Verordnung § 2 Nr. 16
    text
    • Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwur-zelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Die Tiefga-rage muss einschließlich 0,5 m Substratauftrag vollständig unter Erdgleiche liegen. Für anzupflanzende Bäume auf der Tiefgarage muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Sub-strataufbaus mindestens 1 m betragen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung