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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder23
    xpPlanDate
    • 2001-05-15
    schluessel
    • §2 Nr.1.6
    text
    • Für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt" gilt: Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe bis 8 m über Geländeoberfläche auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche und bis 9 m über Geländeoberfläche auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche kann zugelassen werden, wenn ausreichend bauliche und technische Vorkehrungen zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung und damit möglicherweise auftretenden Berührungsspannungen vorgesehen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung