Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende
Sträucher und Hecken auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke
des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens
80 cm betragen, für Bäume muss die Schichtstärke des
durchwurzelbaren Substrats auf einer Fläche von 12 m²
mindestens 1 m betragen.