Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 241, 1218, 666, 1001, 1219, 812, 1005 und 1006 der Gemarkung Neustadt-Süd umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.