Am Parkhaus sind in Abstimmung auf die architektonische Gestaltung der Fassaden allseitig Rankgerüste mit Schling- und Kletterpflanzen so anzubringen, daß die Pflanzen über die oberste Brüstung hinauswachsen können und die Einsehbarkeit der unteren Parkebenen im Bereich der offenen Fassaden gewährleistet ist.