Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind
standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.
Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang
von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden
gemessen, aufweisen. Es sind Sträucher mit einer
Pflanzhöhe von mindestens 150 cm zu pflanzen; es sind je
1,5 m² ein Strauch zu verwenden.