Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Die Mindestgrundstücksgröße soll bei der offenen Bebauung 1000 qm sein. Bei einigen Grundstücken auf landschaftlich besonders wertvollem Gelände, die rot umrandet wurden, soll die Mindestgrundstücksgröße 1500 bzw. 2000 qm sein.