Leuchten, die nicht der Innenbeleuchtung dienen, sind
zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich
mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur kleiner 3000 Kelvin und Wellenlängen zwischen 540 und 700
Nanometern zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das
Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C
nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze
oder Grünflächen ist unzulässig. Die Lichtquellen sind
zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung
absolut notwendige Maß zu beschränken.