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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen47
    xpPlanDate
    • 2006-05-23
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen und zu erhalten, dass der waldartige Charakter erhalten bleibt. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung