Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen und baulichen Anlagen unterhalb der Gebäudeoberfläche sind mit einem mindestens 50cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen; für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von mindestens 12m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.