Die Dächer von Gebäuden mit bis zu 15 Grad geneigten
Dachflächen sowie die Flachdächer überdachter Stellplätze
sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu
begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen
abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, der
Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen
Anlagen dienen.