Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer von Hauptanlagen als geneigte Dächer mit unterschiedlichen Dachneigungen herzustellen. Im allgemeinen Wohngebiet ist auf den der Fläche mit Ausschluss von Nebenanlagen zugewandten Dachseiten eine Neigung von 10 bis 20 Grad und auf den abgewandten Dachseiten eine Neigung von 25 bis 35 Grad herzustellen.