• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_12f65f14-cba9-4b71-a526-4fd5a7960973

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt16_Altona-Nord13
    xpPlanDate
    • 1992-03-31
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung