Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen
sind die erforderlichen befestigten Flächen für Terrassen,
Wege, Freitreppen, Platz- und Spielflächen. Soweit Baumpflanzungen
vorgenommen werden, muss auf einer Fläche
von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des
durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.