In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des Vorhabengebiets
sind oberhalb der Erdgeschosse nur Wohnungen
zulässig. In den Erdgeschossen sind Wohnungen, Büros,
Läden und Schank- und Speisewirtschaften zulässig. In
den Untergeschossen sind Stellplätze und ihre Zufahrten,
Lagerräume, Technikräume sowie Sanitär- und Versorgungsräume
zulässig.