• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_165445f9-4a0e-47a5-8523-4f7b87b25c49

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel31
    xpPlanDate
    • 2024-01-12
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet und im urbanen Gebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2,5 m zulässig, sofern hiervon kein erhaltenswerter Baumbestand betroffen ist. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. Im allgemeinen Wohngebiet und im urbanen Gebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch zum Hauptgebäude zugehörige ebenerdige Terrassen – mit Ausnahme im Bereich der privaten Grünfläche „Bodendenkmal“ – bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung