Das im Gewerbegebiet festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, eine Zu- und Abfahrt zum Abspannwerk anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.