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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg70
    xpPlanDate
    • 2016-12-01
    schluessel
    • §2 Nr.15
    text
    • Im Kerngebiet mit der Bezeichnung „MK 2“ sind Schlafräume zu den lärmabgewandten, nach innen weisenden Gebäudeseiten zu orientieren. Oberhalb des vierten Vollgeschosses sind Schlafräume unzulässig. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Zudem ist durch bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel innenliegende Loggien, sicherzustellen, dass vor den Fenstern von Schlafräumen ein Beurteilungspegel von 54 dB(A) nachts nicht überschritten wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung