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    xpVersion
    • 5.4
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen96
    xpPlanDate
    • 2022-12-06
    schluessel
    • §2 16
    text
    • Eine Beleuchtung an den Außenfassaden und außerhalb der Gebäude ist folgendermaßen auszuführen: 16.1. Eine Beleuchtung ist nur mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln mit warmweißem Farbspektrum kleiner 3.000 Kelvin und Wellenlängen zwischen 585 und 700 Nanometern zulässig. 16.2. Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. 16.3. Leuchtanlagen dürfen nicht oberhalb der Horizontalen und seitlich in angrenzende Flächen abstrahlen und nur unterhalb von 5 m Höhe angebracht werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung