Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis für den Anschluß der auf den Flurstücken 1348, 3263, 1350, 1354, 3047, 1355 und 1356 der Gemarkung Eidelstedt ausgewiesenen Stellflächen an die Kieler Straße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.