• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_1914024a-cd67-4418-a452-c8a12ebf8774

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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity19
    xpPlanDate
    • 2024-12-17
    text
    • 1. Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassa-den, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzu-stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilge-öffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglas-ten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht wer-den.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung