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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord16
    xpPlanDate
    • 1992-09-22
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • In den Wohngebieten sind für jede 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige standortgerechte einheimische Laubbäume zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Mindestens 20 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung