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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued29
    xpPlanDate
    • 1994-12-07
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Entlang Weidestraße, Biedermannplatz, Schleidenstraße und Osterbekstraße sind im Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie auf den Gemeinbedarfsflächen die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß fiir diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung