Außerhalb des städtebaulichen Erhaltungsbereichs sind
Flachdächer und Dächer mit einer Neigung von bis zu
20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken, durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu
begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Dachbereichen
abgesehen werden, die der Belichtung, der Beund
Entlüftung, als Dachterrasse oder der notwendigen
Aufnahme technischer Anlagen dienen.