Auf der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hochstaudenfluren“ ist eine Fläche von mindestens 800 m² Größe als Hochstaudenflur zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Nach Beendigung der Bauaktivitäten sind ggf. vorhandene Baustoffreste zu entfernen und ggf. entstandene Verdichtungen des anstehenden Bodens aufzulockern. Es sind keine Einsaaten vorzunehmen, der Standort ist der Eigenentwicklung zu überlassen. Entwicklungsziel ist eine Brennnesselflur mit z.B. Mädesüß, Weidenröschen, Knöterich und Beifuß.