10. Zur Vermeidung von Vogelschlag sind alle Glasflächen der Wasserhäuser durch ge-eignete Maßnahmen (zum Beispiel ein mehrschichtiger Fassadenaufbau, die Gliede-rung der Fassade, die Aufbringung wirksamer Markierungen, die Verwendung transluzenter Gläser oder Glasflächen mit einem niedrigen Lichtreflexionsgrad) er-kennbar für das Vogelauge zu strukturieren beziehungsweise als Hindernis sichtbar zu machen, wenn der Glasanteil der Fassadenseite größer als 75 vom Hundert ist oder zusammenhängende Glasflächen von mehr als 6 m² vorgesehen sind.