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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen69
    xpPlanDate
    • 2020-01-16
    schluessel
    • § 2 Nr. 10
    text
    • Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische, großkronige Laubbäume zu ver-wenden. Die Ersatzpflanzungen müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Um den Stamm eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Geringfügige Ab-weichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden. Geländeauf-höhungen oder Abgrabungen sind im Wurzelbereich festgesetzter Bäume unzulässig
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung