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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • GutMoor1
    xpPlanDate
    • 2014-05-06
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Auf der Fläche für die Landwirtschaft sind innerhalb des durch die Baugrenze bezeichneten Bereiches nur Gebäude zulässig, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung stehen. Zulässig sind ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten, Lagerhäuser für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geräte und Fahrzeuge sowie Stallgebäude.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung