Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in Nummer 12 aufgeführten Flächen darüber hinaus die außerhalb des Bebauungsplangebiets liegenden Flurstücke 198, 199, 200, 201, 879, 887, 891 (Teilfläche), 902, 905, 1233 (Teilfläche), 1234 (Teilfläche), 1235 (teilweise) und 1318 der Gemarkung Neuland und die Flurstücke 198 und 199 der Gemarkung Gut Moor zugeordnet.