In den Baugebieten sind die bis zu 20 Grad flachgeneigten
Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.
Ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, für Belichtung
oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal
50 vom Hundert der Dachfläche.