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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt129
    xpPlanDate
    • 2016-06-21
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Einseitig zu den mit „(B)“ gekennzeichneten Gebäudeseiten ausgerichtete Wohnungen sind unzulässig. Zu den mit „(C)“ gekennzeichneten Gebäudeseiten ausgerichtete offene Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone, Loggien, Terrassen) sind unzulässig. An den mit „(C)“ gekennzeichneten Gebäudeseiten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein lnnenraumpegel von 40 dB(A) während der Tagzeit und 30 dB(A) während der Nachtzeit bei teilgeöffneten Fenstern nicht überschritten wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung