Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Läden 5,0 m,
zweigeschossigen Läden 7,5 m,
zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m,
dreigeschossigen Geschäftshäusern 10,0 m,
fünfgeschossigen Geschäftshäusern 16,0 m,
sechsgeschossigen Geschäftshäusern 19,0 m,
fünfgeschossigen Wohnhäusern 16,0 m.