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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt108-Horn48
    xpPlanDate
    • 2017-03-07
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind gewerblich geprägte Verkaufsstätten in Verbindung mit einem Werkstattbetrieb sowie untergeordnete Verkaufsstätten im Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben. Läden, die der Versorgung des Gebietes mit Waren des täglichen Bedarfs dienen, sind bis zu einer Grundfläche von 100 m² zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung