Zusätzlich zu dem nach der Planzeichnung anzupflanzenden Einzelbaum sind im Kerngebiet auf den unterbauten Freiflächen im nördlichen und südlichen Gebäudeeingangsbereich insgesamt mindestens drei Bäume sowie mindestens 75 m Hecken zu pflanzen. Für die nach Satz 1 anzupflanzenden Bäume sind mindestens vierfach verpflanzte Hochstammbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen.