In allen Wohn- und Mischgebieten, für die kein Erhaltungsbereich
festgesetzt ist, sind Dachflächen bis zu einer
Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens
extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung
ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der
Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen
und technischen Anlagen zugelassen werden.