Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 320 und 217 der Gemarkung Ohlsdorf sowie der Flurstücke 190, 47, 3 und 744 der Gemarkung Klein Borstel, an die Fuhlsbüttler Straße und die Wellingsbütteler Landstraße Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.