• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_20d411a3-b8aa-4ab5-8df4-906626f7aa42

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf104-Curslack19
    xpPlanDate
    • 2014-07-01
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluss der festgesetzten Baugebiete und Grünflächen an die Straßen Sander Damm und Lehfeld sowie für die Unterhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen allgemein zugängliche Zufahrten herzustellen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, öffentliche Sielanlagen und Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- beziehungsweise Leitungsrechten können zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung