• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_20ec707f-7d06-43d7-ab79-c87a89e75349

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen67
    xpPlanDate
    • 2017-06-27
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²) nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel) weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Gebiet k Emissionskontingente LEK LEK,i,k tags LEK,i,k nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 58 43 Für die in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK,i,k um die in der folgenden Tabelle aufgeführten Zusatzkontingente LEK,zus: Gebiet k Bezugspunkt: RW 560981 / HW 5938554; 0° im Norden, rechtsdrehend LEK,zus Sektor A (0° bis 79°) LEK,zus Sektor B (79° bis 157,5°) LEK,zus Sektor C (157,5° bis 247,5°) LEK,zus Sektor D (247,5° bis 360°) tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) GE 1 - 8 - - - 7 - 10 GE 2 - 8 - - - 2 - 7 GE 3 2 2 - - 2 9 2 12 Für die Dauer des Bestandes der Wohnbebauung innerhalb des Plangebiets östlich der Straße Kamerbalken sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche in Richtung der in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten Immissionspunkte IO 31 bis 36 und IO 31.1 bis 36.1 die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²) nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Gebiet k Emissionskontingente LEK in Richtung der Immissionspunkte IO 31 bis 36, IO 31.1 bis 36.1 LEK,i,k tags LEK,i,k nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 60 45 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt in Anlehnung an DIN 45691:2006-12 Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK,i durch LEK,i,k zu ersetzen ist. Die Immissionsprognosen sind abweichend von der DIN 45691:2006-12 wie folgt durchzuführen: 1. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungsanteile für den jeweiligen Betrieb aus den festgesetzten maximal zulässigen Emissionskontingenten mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 „Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996)“ vom Oktober 1999 (Bezugsquelle: Beuth- Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirks amt Eimsbüttel) (Berechnung in A-Pegeln, Berücksichtigung der Bodendämpfung, ohne Berücksichtigung der Meteorologiekorrektur, weiterer Abschirmungen sowie Re - flexionen im Plangeltungsbereich, Lärmquellenhöhe 1 m über Gelände); 2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose auf Grundlage der TA Lärm mit dem Ziel, die unter Nummer 1 ermittelten maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für den betrachteten Betrieb zu unterschreiten. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze).
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung