Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren
Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen
Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²) nach
DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ vom Dezember
2006 (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle:
Bezirksamt Eimsbüttel) weder am Tag (6.00 Uhr
bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)
überschreiten:
Gebiet k
Emissionskontingente LEK
LEK,i,k tags LEK,i,k nachts
Teilfläche i dB (A) dB (A)
GE 1 60 45
GE 2 60 45
GE 3 58 43
Für die in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten
Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK,i,k um die in der folgenden Tabelle aufgeführten
Zusatzkontingente LEK,zus:
Gebiet k
Bezugspunkt:
RW 560981 /
HW 5938554;
0° im Norden,
rechtsdrehend
LEK,zus
Sektor A
(0° bis 79°)
LEK,zus
Sektor B
(79° bis 157,5°)
LEK,zus
Sektor C
(157,5° bis 247,5°)
LEK,zus
Sektor D
(247,5° bis 360°)
tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts
Teilfläche i dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A)
GE 1 - 8 - - - 7 - 10
GE 2 - 8 - - - 2 - 7
GE 3 2 2 - - 2 9 2 12
Für die Dauer des Bestandes der Wohnbebauung innerhalb
des Plangebiets östlich der Straße Kamerbalken sind
nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren
Geräusche in Richtung der in der Nebenzeichnung zur
Planzeichnung dargestellten Immissionspunkte IO 31 bis
36 und IO 31.1 bis 36.1 die in der folgenden Tabelle angegebenen
Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²)
nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am
Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr
bis 6.00 Uhr) überschreiten:
Gebiet k
Emissionskontingente LEK
in Richtung der Immissionspunkte
IO 31 bis 36, IO 31.1 bis 36.1
LEK,i,k tags LEK,i,k nachts
Teilfläche i dB (A) dB (A)
GE 1 60 45
GE 2 60 45
GE 3 60 45
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des
Vorhabens erfolgt in Anlehnung an DIN 45691:2006-12
Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK,i
durch LEK,i,k zu ersetzen ist. Die Immissionsprognosen
sind abweichend von der DIN 45691:2006-12 wie folgt
durchzuführen:
1. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungsanteile
für den jeweiligen Betrieb aus den festgesetzten maximal
zulässigen Emissionskontingenten mit Hilfe einer
Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 „Akustik
– Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
– Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO
9613-2:1996)“ vom Oktober 1999 (Bezugsquelle: Beuth-
Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirks amt Eimsbüttel)
(Berechnung in A-Pegeln, Berücksichtigung
der Bodendämpfung, ohne Berücksichtigung der Meteorologiekorrektur,
weiterer Abschirmungen sowie Re -
flexionen im Plangeltungsbereich, Lärmquellenhöhe
1 m über Gelände);
2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose
auf Grundlage der TA Lärm mit dem
Ziel, die unter Nummer 1 ermittelten maximal zulässigen
Beurteilungspegelanteile für den betrachteten
Betrieb zu unterschreiten.
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen
Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel
den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen
Immissionsorten um mindestens 15 dB(A) unterschreitet
(Relevanzgrenze).