Die Flachdächer und flach geneigten Dächer von Wohngebäuden
und Carports sind mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Von einer Begrünung der Dachflächen kann
nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen,
der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme
von technischen Anlagen dienen.