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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt73
    xpPlanDate
    • 2015-11-13
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche bleiben die in den bestehenden baulichen Anlagen auf dem Flurstück 3531 der Gemarkung Eidelstedt genehmigten und bestehenden Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf einer Geschossfläche von bis zu 5.800 m² allgemein zulässig. Es dürfen folgende zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente verkauft werden: – Nahrungs- und Genussmittel, – Getränke, – Drogeriewaren, – Kosmetik/Parfümerie, – pharmazeutische Artikel (Apotheke), – Schnittblumen und – Zeitungen/Zeitschriften. Der Gebäudebestand darf baulich geändert, erneuert oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Eine Erweiterung der vorhandenen Geschossflächen für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ist nicht zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung