Die als Grünlandbrache ,(GB)' bezeichnete Fläche ist als
alle drei bis vier Jahre zu mähende Sukzessionsfläche zu
entwickeln, auf der eine Verbuschung vermieden werden
soll, die Gräben ohne Veränderung zu erhalten sind und
vorhandene Kleingewässer aufgewertet werden. Der
mittlere Bereich ist ein Geh- und Radweg.