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    • 5.4
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    xpPlanName
    • Bahrenfeld71
    xpPlanDate
    • 2024-12-17
    schluessel
    • §2 Nr. 3
    text
    • Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe, Tankstellen und Beherbergungsbetriebe unzulässig. Ausnahmen für Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und soziale Zwecke sowie Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen) und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Gewerbebetriebe, bei denen die kommerzielle Unterhaltung der Besuchenden und der Amüsierbetrieb im Vordergrund stehen (insbesondere Musikspielstätten) werden ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung