Das Sondergebiet „Konferenz- und Seminarzentrum“
dient vorwiegend der Unterbringung von Veranstaltungsräumen
für Konferenz- und Seminarzwecke. Zulässig sind
Veranstaltungsräume für Konferenzen und Seminare
sowie Ausstellungsräume. Gastronomiebetriebe und
Beherbergungsbetriebe sowie Büros sind ausnahmsweise
zulässig.