Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Doppelfassaden, verglaste Loggien,Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass in den zum Hafenlärm orientierten Schlafräumen und Kinderzimmern ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird.